Aufgrund der aktuellen Corona-Situation gelten für das St. Marien-Hospital Borken folgende Besuchsregelungen.
- Die Besuche sind täglich möglich zwischen 10:30 bis 18:00 Uhr.
- Pro Tag ist in diesem Zeitraum ein Besuch von einer Person bis zu einer Stunde möglich.
- Alle Besucher benötigen ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis. Es besteht die Möglichkeit, sich direkt an der Bürger-Schnellteststelle vor dem Krankenhauseingang testen zu lassen. Wichtig zu beachten ist, dass die Besucherinnen und Besucher zur eindeutigen Identifikation ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Führerschein) vorlegen können.
- Vollständig geimpfte Personen oder Genesene sind NICHT von der Testpflicht befreit.
Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden.
Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich. Auch bei diesen Ausnahmen gilt natürlich die Testpflicht.
Gespräche von Angehörigen mit den behandelnden Ärzten zu medizinischen Fragen erfolgen soweit wie möglich telefonisch. Wenn im Falle einer prästationären Diagnostik, bei ambulanten Eingriffen (z.B. bei Kindern, demenzerkrankten Patienten oder unter Betreuung stehenden Patienten) eine Begleitperson erforderlich ist, sollte dies mit dem jeweiligen Sekretariat der Fachabteilung vorher abgesprochen werden.
Informationen für Schwangere
Schwangere dürfen nach wie vor eine Begleitperson zur Geburt in den Kreißsaal mitbringen. Hierzu gelten folgende Bedingungen:
- Die Begleitperson muss während der Geburt im Kreißsaal verbleiben.
- Sie darf nicht wechseln.
- Die Begleitperson muss gesund sein.
Sind all diese Bedingungen erfüllt, steht einer Geburt unter Anwesenheit des werdenden Vaters oder einer anderen nahe stehenden Person nichts mehr im Weg.
Weitere Informationen
Der Kreis Borken hat eine eigene Seite für Informationen zum Coronavirus eingerichtet. Über eine eigene Hotline mit der Telefonnummer 02861/82-1091 kann außerdem auch telefonisch Auskunft gegeben werden.
Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geschaltet: Telefonnummer: 0211/855-4774.
Die kassenärztliche Vereinigung hat unter der Telefonnummer 116117 eine Patientenhotline für „Corona“ für das Wochenende eingerichtet. Hier beraten dann Ärzte Anrufer, die Sorge haben, sich mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus infiziert zu haben.
Nicht jeder Patient mit Erkältungssymptomen ist gleichzeitig auch ein potentieller Träger des neuartigen SARS-CoV-2-Virus. Wenn Sie sich trotzdem Sorgen machen, dass Sie sich eventuell angesteckt haben könnten, sollten Sie sich zunächst auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales informieren.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenden Sie sich im Verdachtsfall bitte zunächst telefonisch an Ihren Hausarzt.