Entlassung
Kontrollieren Sie bitte, ob der Schlüssel für das Wertfach im Schrank steckt. Sie erhalten den Entlassbrief für Ihren Hausarzt im Stationsdienstzimmer. Denken Sie daran, mitgebrachte Utensilien und Unterlagen, wie beispielsweise Röntgenaufnahmen, wieder mitzunehmen.
- Telefonkarte
Bitte melden Sie sich an der Information / Pforte. Hier wird ihr Telefon abgemeldet und Sie erhalten vorhandene Restbeträge der Telefongebühren und der Wasserkarte zurück. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre persönlichen Sachen und eventuell hinterlegte Wertgegenstände wieder mitzunehmen!
- Etwas vergessen?
Achten Sie, bevor Sie das Krankenhaus verlassen, bitte darauf, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Sollten Sie dennoch einmal etwas vergessen, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Für einen angemessenen Zeitraum werden Gegenstände, die Sie vergessen haben, für Sie aufbewahrt.
Abschließend wünscht Ihnen das St. Marien-Hospital alles Gute!
Bescheinigungen
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat der jeweiligen Fachrichtung. Die Bescheinigung für Krankenhaustagegeld beantragen Sie bitte bei Bedarf einen Tag vor der Entlassung im Sekretariat der Fachabteilung.
Eigenbeteiligung / Zuzahlung
Die gesetzliche Eigenbeteiligung an der Krankenhausbehandlung wird für längstens 28 Tage im Jahr erhoben. Diesen Betrag stellt Ihnen das St. Marien-Hospital in Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie per Post.
Kosten der Krankenhausbehandlung
Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt rechnet das St. Marien-Hospital die gesetzlichen Fallpauschalen (Preisliste der Krankenhäuser) mit Ihrer Krankenkasse ab. Selbstzahler erhalten im Anschluss an die Behandlung die Rechnung zugeschickt.
Hausarzt
Bereits im Vorfeld Ihres Aufenthaltes arbeitet das St. Marien-Hospital eng mit Ihrem Hausarzt zusammen, um unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Nach Ihrer Entlassung sollten Sie umgehend Ihren Hausarzt benachrichtigen, damit dieser ggf. Ihre Weiterbehandlung übernimmt, über Ihre Arbeitsunfähigkeit entscheidet und die nötigen Rezepte ausstellt.