Informationen zum Corona-Virus
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Bitte beachten Sie: Um unsere Patienten, Mitarbeitenden und Besucher vor einer Infektion zu schützen und die Ausbereitung von SARS-CoV2 einzudämmen, ist in allen Gebäuden des Klinikums Westmünsterland das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Dieser wird an den Eingängen der jeweiligen Gebäude zu Verfügung gestellt und muss sofort angelegt werden.
Das Betreten der Gebäude ist ohne Mund-Nasen-Schutz nicht gestattet.
Sogenannte Community- oder „Do-It-Yourself“-Masken sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gestattet.
- Selbstbeobachtung mit dem Patiententagebuch
Im Falle einer geplanten Aufnahme in einer unserer Kliniken sind Sie dazu verpflichtet, ein Tagebuch zur Selbstbeobachtung zu führen. Hier können Sie Ihren individuellen Gesundheitszustand für einen Zeitraum von 14 Tagen dokumentieren. Nur wenn Sie keine Symptome zeigen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten, kann die geplante Aufnahme erfolgen. Das Tagebuch erhalten Sie im Vorgespräch.
- Corona-Test vor der Aufnahme ins Krankenhaus
Angesichts der aktuellen Infektions-Situation in Deutschland gilt für die Krankenhäuser im Regierungsbezirk Münster eine Vorgabe der Bezirksregierung, dass bei allen stationären Aufnahmen das Vorliegen eines negativen SARS- CoV-2-Abstriches erforderlich ist – auch, wenn diese Patienten keine COVID- 19-Symptome aufweisen.
Geplante Aufnahmen / elektive Patienten
Bei einer geplanten Aufnahme findet der Test im Rahmen der Voruntersuchungen bzw. bei Ihrem Vorgespräch bei uns im Krankenhaus statt.Ambulante Operationen
Auch ambulante Operationen sind aktuell nur mit einem negativem Testergebnis möglich. Die Testung ist kostenfrei und findet ebenfalls im Rahmen der Voruntersuchung
bzw. des Vorgesprächs im Krankenhaus statt, bzw. wird vom niedergelassenen Arzt organisiert.Notfall-Patienten
Notfälle werden bei bzw. nach ihrer Aufnahme getestet. Bei vorliegenden Symptomen erfolgt eine Isolierung des Patienten.- Achtsames Verhalten
Vor Ihrer geplanten Aufnahme in Krankenhaus oder Ihrer ambulanten Operation verhalten Sie sich bitte achtsam und verantwortungsvoll entsprechend der
bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Vermeiden Sie Reisen in Gebiete mit erhöhten Infektionszahlen, minimieren Sie soziale Kontakte auf das Notwendige.- Eingeschränktes Besuchsrecht in Ahaus, Stadtlohn und Vreden
Besuche von Angehörigen und Freunden sind im Krankenhausalltag für Patienten wichtig. Üblicherweise erfahren unsere Krankenhäuser hier einen großen Zulauf! Gleichzeitig ergibt sich durch Corona eine besondere Fürsorgepflicht. Die Corona-Problematik erzwingt weiterhin eine verschärfte Besucherregelung im Klinikum Westmünsterland. Auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) des Landes NRW gelten im Klinikum Westmünsterland an den Standorten Ahaus, Stadtlohn und Vreden folgende Besuchsregeln:
- Pro Tag und Patient ist max. ein Besucher erlaubt.
- Die Besuchszeit in der Klinik ist auf maximal 30 Minuten beschränkt.
- Besuche sind nur durch zwei vom Patienten zuvor namentlich benannte Personen möglich.
- Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.
- Die Besuchszeiten sind nachmittags zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich.
- Im Krankenhaus und insbesondere in den Patientenzimmern ist durchgängig der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Besuche auf den Isolierstationen sind leider nicht möglich.
- Die Krankenhäuser sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen und zu speichern, um sie im Falle einer eventuellen Anforderung an die Gesundheitsbehörden weitergeben zu können.
- Besucher müssen sich im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.
- Es ist immer der kürzeste Weg vom Eingang zum Patientenzimmer und wieder zurück zu nehmen und ein unnötiger Aufenthalt im Krankenhausgebäude zu vermeiden. Beachten Sie die Laufwegevorgaben in den Krankenhäusern!
- Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht-Angehörigen einhalten.
- In Mehrbettzimmern ist kein gleichzeitiger Besuch möglich.
Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsregelung zugelassen werden. Gesonderte Regelungen bestehen auch für Teilbereiche der Krankenhäuser, wie z.B. den Isolierstationen. Gespräche von Angehörigen mit den behandelnden Ärzten zu medizinischen Fragen erfolgen soweit wie möglich telefonisch. Wenn im Falle einer prästationären Diagnostik, bei ambulanten Eingriffen (z.B. bei Kindern, demenzerkrankten Patienten oder unter Betreuung stehenden Patienten) eine Begleitperson erforderlich ist, sollte dies mit dem jeweiligen Sekretariat der Fachabteilung vorher abgesprochen werden.
Wenn das aktuelle Infektionsgeschehen dies erfordert, können für einzelne Krankenhausstandorte oder einzelne Abteilungen und Stationen erneut Besuchsverbote erlassen werden.
- Eingeschränktes Besuchsrecht in Bocholt, Borken und Rhede
Besuche von Angehörigen und Freunden sind im Krankenhausalltag für Patienten wichtig. Üblicherweise erfahren unsere Krankenhäuser hier einen großen Zulauf! Gleichzeitig ergibt sich durch Corona eine besondere Fürsorgepflicht. Die Corona-Problematik erzwingt weiterhin eine verschärfte Besucherregelung im Klinikum Westmünsterland. Auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) des Landes NRW gelten im Klinikum Westmünsterland an den Standorten Bocholt, Borken und Rhede folgende Besuchsregeln:
- Pro Tag und Patient ist max. ein Besucher erlaubt.
- Die Besuchszeit in der Klinik ist auf maximal 30 Minuten beschränkt.
- Besuche sind nur durch zwei vom Patienten zuvor namentlich benannte Personen möglich.
- Besucher dürfen keine grippalen Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen aufweisen und keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person gehabt haben.
- Die Besuchszeiten werden generell für den Nachmittag vorgesehen. Weil dies an den einzelnen Krankenhaus-standorten unterschiedlich geregelt sein kann, verweisen wir auf die dort gültigen Festlegungen.
- Im Krankenhaus und insbesondere in den Patientenzimmern ist durchgängig der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Besuche auf den Isolierstationen sind leider nicht möglich.
- Die Krankenhäuser sind nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucher zu erfassen und zu speichern, um sie im Falle einer eventuellen Anforderung an die Gesundheitsbehörden weitergeben zu können.
- Besucher müssen sich im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.
- Es ist immer der kürzeste Weg vom Eingang zum Patientenzimmer und wieder zurück zu nehmen und ein unnötiger Aufenthalt im Krankenhausgebäude zu vermeiden. Beachten Sie die Laufwegevorgaben in den Krankenhäusern!
- Besucher müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu Nicht-Angehörigen einhalten.
- In Mehrbettzimmern ist kein gleichzeitiger Besuch möglich.
Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen von der bestehenden Besuchsregelung zugelassen werden. Gesonderte Regelungen bestehen auch für Teilbereiche der Krankenhäuser, wie z.B. den Isolierstationen. Gespräche von Angehörigen mit den behandelnden Ärzten zu medizinischen Fragen erfolgen soweit wie möglich telefonisch. Wenn im Falle einer prästationären Diagnostik, bei ambulanten Eingriffen (z.B. bei Kindern, demenzerkrankten Patienten oder unter Betreuung stehenden Patienten) eine Begleitperson erforderlich ist, sollte dies mit dem jeweiligen Sekretariat der Fachabteilung vorher abgesprochen werden.
Wenn das aktuelle Infektionsgeschehen dies erfordert, können für einzelne Krankenhausstandorte oder einzelne Abteilungen und Stationen erneut Besuchsverbote erlassen werden.
- Besuchszeiten in unseren Kliniken
Die Besuchszeiten sind grundsätzlich nachmittags, unterscheiden sich aber zum Teil an den einzelnen Krankenhausstandorten
- Ahaus: 14:00 bis 18:00 Uhr
- Bocholt: 12:00 bis 18:30 Uhr
- Borken: 15:00 bis 19:00 Uhr
- Stadtlohn: 14:00 bis 18:00 Uhr
- Rhede: 17:00 bis 19:00 Uhr
- Vreden: 14:00 bis 18:00 Uhr
Hinweis: Für den Standort Borken bitten wir unsere Besucher, das ausgefüllte Besucheranmeldeformular (Download hier) zum Besuch mitzubringen.
An den anderen Standorten des Klinikums Westmünsterland erfolgt die Aufnahme der Daten vor Ort.
Der Kreis Borken hat eine eigene Seite für Informationen zum Coronavirus eingerichtet. Über eine eigene Hotline mit der Telefonnummer 02861/82-1091 kann außerdem auch telefonisch Auskunft gegeben werden.
Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geschaltet: Telefonnummer: 0211/855-4774.
Die kassenärztliche Vereinigung hat unter der Telefonnummer 116117 eine Patientenhotline für „Corona“ für das Wochenende eingerichtet. Hier beraten dann Ärzte Anrufer, die Sorge haben, sich mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus infiziert zu haben.
Nicht jeder Patient mit Erkältungssymptomen ist gleichzeitig auch ein potentieller Träger des neuartigen SARS-CoV-2-Virus. Wenn Sie sich trotzdem Sorgen machen, dass Sie sich eventuell angesteckt haben könnten, sollten Sie sich zunächst auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales informieren.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenden Sie sich im Verdachtsfall bitte zunächst telefonisch an Ihren Hausarzt.
Informationen für Schwangere
Einige Hinweise und FAQ für Schwangere zum Coronavirus haben die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) zusammengestellt. Diese Informationen finden Sie hier:
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Frauenärzte im Netz