Entlassung
Kontrollieren Sie bitte, ob der Schlüssel für das Wertfach im Schrank steckt. Sie erhalten den Entlassbrief für Ihren Hausarzt im Stationsdienstzimmer. Denken Sie daran, mitgebrachte Utensilien und Unterlagen wieder mitzunehmen. Ihre Abmeldung aus dem Krankenhaus übernimmt das Pflegepersonal für Sie. Bitte melden Sie sich an der Pforte.
- Abmeldung
Bitte melden Sie sich vor Verlassen des Krankenhauses auf der Station und an der Information ab. Telefonguthaben, Zuzahlung, Vertragswesen, deponierte Geldbeträge und Wertsachen müssen vor Verlassen organisiert werden. Lassen Sie sich bei der Entlassung bitte abholen!
- Etwas vergessen?
Achten Sie, bevor Sie das Krankenhaus verlassen, bitte darauf, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Sollten Sie dennoch einmal etwas vergessen, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Für einen angemessenen Zeitraum werden Gegenstände, die Sie vergessen haben, für Sie aufbewahrt.
Abschließend wünscht Ihnen das St. Vinzenz-Hospital alles Gute!
Nützliche Hinweise
Bescheinigungen
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit nach der stationären Behandlung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den Stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat / Schreibdienst. Die Bescheinigung für das Krankenhaustagegeld beantragen Sie bitte bei Bedarf einen Tag vor der Entlassung im Zentralen Schreibdienst des St. Vinzenz-Hospitals.
Eigenbeteiligung / Zuzahlung
Die gesetzliche Eigenbeteiligung an der Krankenhausbehandlung wird für längstens 28 Tage im Jahr erhoben. Diesen Betrag stellt Ihnen das St. Vinzenz-Hospital in Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie per Post.
Kosten der Krankenhausbehandlung
Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt rechnet das St. Vinzenz-Hospital die gesetzlichen Fallpauschalen (Preisliste der Krankenhäuser) mit Ihrer Krankenkasse ab. Selbstzahler erhalten im Anschluss an die Behandlung die Rechnung zugeschickt.
Sonstige Kosten
Bitte begleichen Sie die für Sie während Ihres Aufenthaltes angefallenen Telefongebühren und letzte Telefonkosten etc.
Hausarzt
Bereits im Vorfeld Ihres Aufenthaltes arbeitet das St. Vinzenz-Hospital eng mit Ihrem Hausarzt / Facharzt / Psychiater zusammen, um unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Nach Ihrer Entlassung sollten Sie umgehend Ihren Hausarzt / Facharzt / Psychiater benachrichtigen, damit dieser ggf. Ihre Weiterbehandlung übernimmt, über Ihre Arbeitsunfähigkeit entscheidet und die nötigen Rezepte ausstellt.