Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über
Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen, - die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Ralf Potthoff
Fachkraft für Arbeitssicherheit / Medizinprodukte & Gefahrstoffbeauftragter
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit / Stellvertretender Technischer Leiter
Krankenhaus und MVZ Maria-Hilf Stadtlohn GmbH
Vredener Straße 58
48703 Stadtlohn
Telefon: 02563 912-6970