Besuche von Angehörigen und Freunden sind im Krankenhausalltag für Patienten wichtig. Üblicherweise erfahren unsere Krankenhäuser hier einen großen Zulauf. Gleichzeitig ergibt sich durch Corona eine besondere Fürsorgepflicht. Die Corona-Problematik erzwingt weiterhin eine verschärfte Besucherregelung im Klinikum Westmünsterland. Auf Basis der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) des Landes NRW gelten im Klinikum Westmünsterland an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken, Stadtlohn, Rhede und Vreden besondere Besucherregelungen.
Informationen für Schwangere
Schwangere dürfen nach wie vor eine Begleitperson zur Geburt in den Kreißsaal mitbringen. Hierzu gelten folgende Bedingungen:
- Die Begleitperson muss während der Geburt im Kreißsaal verbleiben.
- Sie darf nicht wechseln.
- Die Begleitperson muss gesund sein.
Sind all diese Bedingungen erfüllt, steht einer Geburt unter Anwesenheit des werdenden Vaters oder einer anderen nahe stehenden Person nichts mehr im Weg.
Weitere Informationen
Der Kreis Borken hat eine eigene Seite für Informationen zum Coronavirus eingerichtet. Über eine eigene Hotline mit der Telefonnummer 02861/82-1091 kann außerdem auch telefonisch Auskunft gegeben werden.
Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geschaltet: Telefonnummer: 0211/855-4774.
Die kassenärztliche Vereinigung hat unter der Telefonnummer 116117 eine Patientenhotline für „Corona“ für das Wochenende eingerichtet. Hier beraten dann Ärzte Anrufer, die Sorge haben, sich mit dem neuartigen SARS-CoV-2-Virus infiziert zu haben.
Nicht jeder Patient mit Erkältungssymptomen ist gleichzeitig auch ein potentieller Träger des neuartigen SARS-CoV-2-Virus. Wenn Sie sich trotzdem Sorgen machen, dass Sie sich eventuell angesteckt haben könnten, sollten Sie sich zunächst auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales informieren.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenden Sie sich im Verdachtsfall bitte zunächst telefonisch an Ihren Hausarzt.