BfD / Soziales Jahr / Ehrenamt
- Bundesfreiwilligendienst (BfD)
Der Bund hat durch ein Gesetz den Bundesfreiwilligendienst, kurz: BFD, eingerichtet. Er soll den Zivildienst ersetzen. Hintergrund ist die Aussetzung der Wehrpflicht; damit einher geht der Wegfall des Zivildienstes. Die Bundesfamilienministerin will für den neuen Freiwilligendienst des Bundes auch Frauen und Senioren gewinnen. Auf die Neuregelung hatte man sich innerhalb der Koalition mit den Ländern und den Trägern geeinigt. Am 15.12.2010 wurde der Gesetzentwurf zum Bundesfreiwilligendienst vom Bundeskabinett verabschiedet, der Bundesrat befasste sich im Februar 2011 damit. Verabschiedet durch den Bundestag wurde das BFD-Gesetz am 24. März 2011. Am 28. April 2011 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Der BFD ist am 1. Juli. 2011 gestartet. Das neue soziale Angebot möchte das in die Länderhoheit fallende Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ergänzen. FSJ und FÖJ bleiben also weiter bestehen. Der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist in einer harmonischen Ergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste gestaltet worden, damit unnötige Doppelstrukturen vermieden werden und eine schlanke Verwaltung gewährleistet ist. Die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der zivilgesellschaftlichen Träger werden genutzt. Der Bund finanziert den Bundesfreiwilligendienst zu einem großen Teil.
Zivildienst fällt weg – BFD hat begonnen
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in Zukunft 35.000 Männer und Frauen ab Beendigung der Vollzeitschulpflicht auf freiwilliger Basis an dem neuen Freiwilligendienst teilnehmen. Eine Altersgrenze nach hinten gibt es nicht. Die Aufgaben, die auf die sozial engagierten Menschen warten, sind mit denen, die im Rahmen des Zivildienstes angefallen sind, identisch. Der Bundesfreiwilligendienst kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration und Kultur geleistet werden. Es geht also nicht nur um die Betreuung älterer und behinderter Menschen in Pflegeheimen, um die Mithilfe in Kinderheimen und Krankenhäusern.
Ein ersatzloser Wegfall der bisherigen 90.000 Zivildienststellen hätte, so die Familienministerin, zu einer sozialen Katastrophe geführt. Deshalb ist in dem Gesetz zum BFD vorgesehen, dass die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes gelten. Das nun mit erweiterten Aufgaben betraute und umbenannte Bundesamt für Zivildienst erkennt zudem neue Einsatzplätze an, und zwar auch in weiteren Einsatzfeldern wie beispielsweise Sport, Integration oder Kultur. Das Amt heißt nun Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Zudem ist festgelegt, dass auf Antrag Einsatzstellen des Freiwilligen Sozialen oder des Freiwilligen Ökologischen Jahres zusätzlich als Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt werden, allerdings nur, wenn das zuständige Land dies befürwortet. Die Anerkennung wird auf zwei Jahre befristet sein. Sie wird auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn die Voraussetzungen nach dem Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst vorliegen.
Der Bund fördert seinen neuen BFD mit 350 Millionen Euro im Jahr.
Quelle: www.bundes-freiwilligendienst.de
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das FSJ ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Auch in den Einrichtungen des Klinikums Westmünsterland besteht die Möglichkeit, ein FSJ abzuleisten.
Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.
- Ehrenamt
In den Einrichtungen des Klinikums Westmünsterland besteht auf verschiedene Weise die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.
Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.