Rundum gut versorgt

Ihr Aufenthalt im St. Vinzenz-Hospital

Die Aufnahmezeiten werden individuell mit den Patientinnen und Patienten abgesprochen.

Die erste Anlaufstelle

Ihre Anmeldung für Ihren Krankenhausaufenthalt erfolgt über die Patientenaufnahme im Eingangsbereich. Damit Ihre Behandlung zügig beginnen kann und alle Fragen und Formalitäten in Ruhe bearbeitet werden können, melden Sie sich bitte bei Ihrer Ankunft an.

Am Aufnahmetag lernen Sie Ihren Ansprechpartner, das Pflege- und Therapieteam, Ihre Station, Ihr Zimmer und die wichtigsten Anlaufstellen im Haus kennen.

Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Begleitperson im St. Vinzenz-Hospital nicht möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeitern der Patientenaufnahme.

Bescheinigungen

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit nach der stationären Behandlung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den Stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat / Schreibdienst. Die Bescheinigung für das Krankenhaustagegeld beantragen Sie bitte bei Bedarf einen Tag vor der Entlassung im Zentralen Schreibdienst des St. Vinzenz-Hospitals.

Wertsachen und größere Geldbeträge sind am besten zu Hause aufgehoben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das St. Vinzenz-Hospital für Ihre Wertgegenstände keinerlei Haftung übernimmt. Geben Sie Ihre Wertsachen wie Uhren und Schmuck gegebenenfalls Ihren Angehörigen mit nach Hause. Kleinere Geldbeträge verschließen Sie am besten in dem abschließbaren Fach in Ihrem Kleiderschrank.

Sie werden gebeten, alle Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände sorgsam zu behandeln. Bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung oder Verschmutzung werden Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.

Das St. Vinzenz-Hospital liegt nur einige Meter vom Zentrum in Rhede entfernt und dennoch mitten im Grünen. Ein Bauerngarten sowie der Naturlehrpfad und die umgebende Parklandschaft tragen wesentlich zur Genesung bei. Die gemeindenahe Ausrichtung erleichtert den Patienten den Kontakt zu Angehörigen, Arbeitskollegen und Freunden, um so die Rückkehr in das gewohnte Lebensumfeld vorzubereiten.

Wenn Sie mobil sind und den Stationsbereich gern für einen Spaziergang im angrenzenden öffentlichen Park verlassen möchten, informieren Sie bitte das Pflegepersonal.

Ihre Meinung ist wichtig! Sie sollen sich im St. Vinzenz-Hospital wohl fühlen. Ihre Eindrücke helfen, Prozesse zu stärken oder zu optimieren. Zu diesem Zweck findet eine regelmäßige Patientenbefragung im St. Vinzenz-Hospital statt, in der Sie Ihr Feedback mitteilen können.

Schweigepflicht
Das St. Vinzenz-Hospital achtet den Datenschutz und ist verpflichtet, über Ihre persönlichen Daten und Ihre Erkrankung zu schweigen. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihr behandelnder Arzt Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten nur dann informieren kann, wenn Sie ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden haben. Aus diesem Grund können auch keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

Datenschutz
Im Rahmen des von Ihnen bzw. zu Ihren Gunsten mit dem Krankenhaus abgeschlossenen Vertrages werden Daten gespeichert, geändert, verarbeitet und übermittelt. Die Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe, erfolgt unter Beachtung der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

Für Fragen, Anregungen oder Beschwerden bezüglich des Datenschutzes steht Ihnen der betriebliche Datenschutzbeauftragte gerne unter der Nummer 02871 20-2614 zur Verfügung.

Falls Sie Wünsche, Anregungen oder Beschwerden haben, die Sie nicht direkt dem Arzt oder Pflegedienst mitteilen möchten, können Sie dies auch bei einer neutralen Person, dem Patientenfürsprecher, tun. Dieser steht Ihnen persönlich zur Verfügung, nimmt Ihre Anliegen und Beschwerden entgegen und prüft diese.

Als Mediator zwischen Patient und Klinikpersonal soll der Patientenfürsprecher zur Klärung und Lösung von Konflikten beitragen.

Neben der persönlichen Kontaktaufnahme haben Sie auch die Möglichkeit, schriftlich über das „Kontaktformular Patientenfürsprecher“ Informationen weiterzuleiten. Dieses Formular erhält jeder Patient an der Information.

Ausgefüllte Formulare können direkt an den Patientenfürsprecher gesendet werden – gerne leitet auch die Patientenverwaltung das Dokument weiter.

Dr. Thomas Plenge
Patientenfürsprecher
Tel.: 02871 20 2408

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen für den Krankenhausaufenthalt mit:

  • Versichertenkarte
  • Roter Einweisungsschein „Verordnung von Krankenhausbehandlung“
  • Personalausweis
  • Aktuelle Medikamentenliste vom Hausarzt bzw. aktuell einzunehmende Medikamente (ggf. einen Vorrat für 1-2 Tage mit Packung oder Beipackzettel)

Außerdem sollten Sie an die folgenden Dinge für Ihren Aufenthalt denken:

  • Hygieneartikel – Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Shampoo, Rasierzeug, Handtücher, Waschlappen
  • Wäsche – Nachthemd oder Schlafanzug, Bademantel, evtl. Badesachen, großes Handtuch, Badeschlappen, Umhängetasche, festes Schuhwerk
  • Freizeit – Bücher, Zeitschriften
  • Alltagskleidung
  • Sportkleidung, Sportschuhe für Innen und Außen

Entlassung

Die Entlassung erfolgt meist zum Vormittag. Sie unterstützen die Abläufe im Krankenhaus, wenn Sie Ihr Zimmer so frühzeitig wie möglich räumen. So kann den neuaufgenommenen Patienten rechtzeitig ein Bett zur Verfügung gestellt werden.

Kontrollieren Sie bitte, ob der Schlüssel für das Wertfach im Schrank steckt. Sie erhalten den Entlassbrief für Ihren Hausarzt im Stationsdienstzimmer. Denken Sie daran, mitgebrachte Utensilien und Unterlagen wieder mitzunehmen. Ihre Abmeldung aus dem Krankenhaus übernimmt das Pflegepersonal für Sie. Bitte melden Sie sich an der Pforte.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit nach der stationären Behandlung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den Stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat / Schreibdienst. Die Bescheinigung für das Krankenhaustagegeld beantragen Sie bitte bei Bedarf einen Tag vor der Entlassung im Zentralen Schreibdienst des St. Vinzenz-Hospitals.

Die gesetzliche Eigenbeteiligung an der Krankenhausbehandlung wird für längstens 28 Tage im Jahr erhoben. Diesen Betrag stellt Ihnen das St. Agnes-Hospital in Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie per Post.

Bitte begleichen Sie die für Sie während Ihres Aufenthaltes angefallenen Telefongebühren und letzte Telefonkosten etc.

...etwas vergessen?

Achten Sie, bevor Sie das Krankenhaus verlassen, bitte darauf, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Sollten Sie dennoch einmal etwas vergessen, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Für einen angemessenen Zeitraum werden Gegenstände, die Sie vergessen haben, für Sie aufbewahrt.

Bitte melden Sie sich vor Verlassen des Krankenhauses auf der Station und an der Information ab. Telefonguthaben, Zuzahlung, Vertragswesen, deponierte Geldbeträge und Wertsachen müssen vor Verlassen organisiert werden. Lassen Sie sich bei der Entlassung bitte abholen!

Entlassmanagement

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Ein Ansprechpartner zum Entlassmanagement ist werktags (montags bis freitags) von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags/sonntags von 10:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 02871 20-0 zu erreichen. 

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch Ihre  schriftliche Einwilligung voraus. Diese kann mittels der Einwilligungserklärung, die Sie bei Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus erhalten, erfolgen, mit der Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden Sie gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Haben Sie bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können Sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.