08.08.2023
  • Ahaus

Zweitmeinung bei geplanter Gallenblasenentfernung

Ahaus. Das Klinikum Westmünsterland bietet seinen Patienten seit einigen Jahren in verschiedenen Bereichen die Möglichkeit, eine zweite Meinung zu bestimmten medizinischen Eingriffen einzuholen – neu hinzugekommen ist jetzt der Bereich der Gallenblasenentfernung. Die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Ahauser Krankenhaus unter der Leitung von Chefarzt Dr. Moritz Meyer wurde jetzt offiziell als Zweitmeinungszentrum für diesen Eingriff zugelassen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte beschlossen, dass gesetzlich Versicherte seit Jahresbeginn auch vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung haben. Als Zweitmeinungszentrum zugelassen werden nur Kliniken, die über eine entsprechende Erfahrung in der Behandlung sowie die notwendige medizinische Expertise  verfügen und selbst den Eingriff häufig genug durchführen. Hierzu zählt unter anderem auch die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Ahauser Krankenhaus. Die erfahrenen Zweitmeiner der Klinik prüfen, ob die empfohlene Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Patienten zu möglichen Behandlungsalternativen.

"Bei der Entfernung der Gallenblase handelt es sich überwiegend um einen planbaren Eingriff, der nicht umgehend vorgenommen werden muss."

Chefarzt Dr. Moritz Meyer

„Bei der Entfernung der Gallenblase handelt es sich überwiegend um einen planbaren Eingriff, der nicht umgehend vorgenommen werden muss“, erklärt Dr. Meyer, „die Operation kann beispielsweise notwendig sein, wenn Entzündungen oder Gallensteine Beschwerden verursachen.“ Aufgrund der meist minimal-invasiven Operation im Rahmen einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) ist die Gefahr von Komplikationen wie Blutungen und Infektionen eher gering. Dennoch könne es unter bestimmten Voraussetzungen Behandlungsalternativen geben, so der Ahauser Experte. Patientinnen und Patienten mit Gallensteinen, die keine Beschwerden haben, haben zum Beispiel gute Möglichkeiten, eher nicht operiert werden zu müssen.
 

Hintergrundinformation: Zweitmeinungsverfahren

Wie das Zweitmeinungsverfahren genau abzulaufen hat und welche Qualifikationen die Ärzte und Ärztinnen dafür haben müssen, ist in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), des höchsten Gremiums der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen, geregelt. Damit soll der Patient eine unabhängige, neutrale ärztliche Meinung erhalten. Sie soll ihm helfen, zu entscheiden, ob der Eingriff notwendig ist und aufklären, welche Alternativen es gibt. Hierzu schaut ein zweiter auf diesem Gebiet besonders erfahrener Facharzt oder eine entsprechend qualifizierte Fachärztin die bereits vorhandenen Befunde durch; wenn nötig untersucht er den Patienten noch einmal. Die Kosten dafür übernehmen Krankenkassen. Das Klinikum Westmünsterland bietet Patienten nicht nur bei der Entfernung der Gallenblasen, sondern auch in weiteren Bereichen wie z.B. bei Prostatakrebs, die Möglichkeit einer Zweitmeinung an.