Rundum gut versorgt

Ihr Aufenthalt im St. Marien-Krankenhaus Ahaus

Öffnungszeiten der Patientenanmeldung: 

Montag bis Freitag: 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Wochenende und Feiertage: 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die erste Anlaufstelle

Ihre Anmeldung für Ihren Krankenhausaufenthalt erfolgt über die Patientenaufnahme. Damit Ihre Behandlung zügig beginnen kann und alle Fragen und Formalitäten in Ruhe bearbeitet werden können, melden Sie sich bitte eine halbe Stunde vor Ihrem vereinbarten Termin in der Aufnahme an.

Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt die medizinische Aufnahmeuntersuchung. Danach wird für Sie ein spezieller Untersuchungs- und Behandlungsplan ausgearbeitet. Der zuständige Arzt spricht mit Ihnen die bevorstehenden Untersuchungen und Therapiemaßnahmen ab. Bitte beachten Sie, für viele Maßnahmen ist Ihre gesonderte Zustimmung erforderlich.

Sie finden auf dem Flur, gegenüber der Patientenanmeldung, Rollstühle für Patienten.

Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Begleitperson im St. Marien-Krankenhaus möglich. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Details direkt an die Patientenanmeldung.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat der jeweiligen Fachrichtung. Die Bescheinigung für das Krankenhaustagegeld beantragen Sie bei Bedarf bitte einen Tag vor der Entlassung im Sekretariat der jeweiligen Fachabteilung.

Wertsachen und größere Geldbeträge sind am besten zu Hause aufgehoben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das St. Marien-Krankenhaus für Ihre Wertgegenstände keinerlei Haftung übernimmt. Geben Sie Ihre Wertsachen wie Uhren und Schmuck gegebenenfalls Ihren Angehörigen mit nach Hause. Kleinere Geldbeträge verschließen Sie am besten in dem abschließbaren Fach in Ihrem Kleiderschrank.

Ihre Meinung ist wichtig! Sie sollen sich im St. Marien-Krankenhaus wohl fühlen. Ihre Eindrücke helfen, Prozesse zu stärken oder zu optimieren. Ihr Feedback können Sie im Patientenfragebogen vermerken und diesen in den roten Briefkasten in den Briefkasten auf Ihrer Station einwerfen.

Schweigepflicht
Das St. Marien-Krankenhaus achtet den Datenschutz und ist verpflichtet, über Ihre persönlichen Daten und Ihre Erkrankung zu schweigen. Daher haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihr behandelnder Arzt Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten nur dann informieren kann, wenn Sie ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden haben. Aus diesem Grund können auch keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.

Datenschutz
Im Rahmen des von Ihnen bzw. zu Ihren Gunsten mit dem Krankenhaus abgeschlossenen Vertrages werden Daten gespeichert, geändert, verarbeitet und übermittelt. Die Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe, erfolgt unter Beachtung der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen für den Krankenhausaufenthalt mit:

  • Versichertenkarte
  • Roter Einweisungsschein „Verordnung von Krankenhausbehandlung“
  • Personalausweis
  • Aktuelle Medikamentenliste vom Hausarzt bzw. aktuell einzunehmende Medikamente (ggf. einen Vorrat für 1-2 Tage mit Packung oder Beipackzettel)

Außerdem sollten Sie an die folgenden Dinge für Ihren Aufenthalt denken:

  • Hygieneartikel – Zahnbürste, Zahnpasta, Seife, Shampoo, Rasierzeug, Handtücher, Waschlappen
  • Wäsche – Nachthemd oder Schlafanzug, Bademantel, evtl. Badesachen, großes Handtuch, Badeschlappen, Umhängetasche, festes Schuhwerk
  • Freizeit – Bücher, Zeitschriften

Patientenarmband

Sie erhalten bei Aufnahme ein persönliches Patientenidentifikationsarmband, auf dem Ihr Name und Vorname, Geburtsdatum und Patientennummer vermerkt sind. Diese Kerndaten machen Sie als Patient während Ihres Aufenthaltes unverwechselbar und sind Basis der Identifizierung vor jeder therapeutischen, pflegerischen oder operativen Maßnahme. Dabei ersetzt ein Armband nicht das Gespräch, allerdings schafft es zusätzliche Sicherheit für Sie und für alle, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind. 

Entlassung

Die Entlassung erfolgt meist morgens nach dem Frühstück. Sie unterstützen die Abläufe im Krankenhaus, wenn Sie Ihr Zimmer so frühzeitig wie möglich räumen. So kann den neuaufgenommenen Patienten rechtzeitig ein Bett zur Verfügung gestellt werden.

Kontrollieren Sie bitte, ob der Schlüssel für das Wertfach im Schrank steckt. Sie erhalten den Entlassbrief für Ihren Hausarzt im Stationsdienstzimmer. Denken Sie daran, mitgebrachte Utensilien und Unterlagen, wie beispielsweise Röntgenaufnahmen, wieder mitzunehmen. Ihre Abmeldung aus dem Krankenhaus übernimmt das Pflegepersonal für Sie.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt erhalten Sie im Stationsdienstzimmer oder im Sekretariat der jeweiligen Fachrichtung. Die Bescheinigung für Krankenhaustagegeld beantragen Sie bitte bei Bedarf einen Tag vor der Entlassung im Sekretariat der Fachabteilung.

Die gesetzliche Eigenbeteiligung an der Krankenhausbehandlung wird für längstens 28 Tage im Jahr erhoben. Diesen Betrag stellt Ihnen das St. Marien-Krankenhaus in Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie per Post.

Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt rechnet das St. Marien-Krankenhaus die gesetzlichen Fallpauschalen (Preisliste der Krankenhäuser) mit Ihrer Krankenkasse ab. Selbstzahler erhalten im Anschluss an die Behandlung die Rechnung zugeschickt.

Die für Sie während Ihres Aufenthaltes angefallene Servicegebühr und Telefongebühren stellt Ihnen das St. Marien-Krankenhaus separat in Rechnung. Diese erhalten Sie im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt per Post zugeschickt.

Bereits im Vorfeld Ihres Aufenthaltes arbeitet das St. Marien-Hospital eng mit Ihrem Hausarzt zusammen, um unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Nach Ihrer Entlassung sollten Sie umgehend Ihren Hausarzt benachrichtigen, damit dieser ggf. Ihre Weiterbehandlung übernimmt, über Ihre Arbeitsunfähigkeit entscheidet und die nötigen Rezepte ausstellt.

...etwas vergessen?

Achten Sie, bevor Sie das Krankenhaus verlassen, bitte darauf, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Sollten Sie dennoch einmal etwas vergessen, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Für einen angemessenen Zeitraum werden Gegenstände, die Sie vergessen haben, für Sie aufbewahrt.

Abschließend wünscht Ihnen das St. Marien-Krankenhaus Ahaus alles Gute!

Entlassmanagement

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Ein Ansprechpartner zum Entlassmanagement ist werktags (montags bis freitags) von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags/sonntags von 10:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 02561 99-0 zu erreichen. 

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch Ihre  schriftliche Einwilligung voraus. Diese kann mittels der Einwilligungserklärung, die Sie bei Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus erhalten, erfolgen, mit der Sie Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden Sie gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Haben Sie bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können Sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.